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Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

Zentralisierte Zuständigkeit des Vereinsregisters beim Amtsgericht Stuttgart und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab Juni 2015

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Zentralisierung und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte zentralisiert. Das Amtsgericht Stuttgart istneben den Amtsgerichten Ulm, Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Heilbronn zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.

Zum 08.06.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Künzelsau an das Amtsgericht Stuttgart zentralisiert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier:

http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596

Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Vereinsregisters des Amtsgerichts Künzelsau am 01.06.2015. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.

Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Stuttgart muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Künzelsau erhält die Kennziffer 59.

Beispiel:        Amtsgerichtsbezirk Künzelsau

Die Registernummern lauten bisher:    VR 1

                                                    VR 12

                                                    VR 123

Amtsgerichtsbezirk Künzelsau erhält die Kennziffer 59

Die Registernummern lauten künftig:   VR 590001

                                                    VR 590012

                                                    VR 590123

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

 


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